Bei weiteren Fragen: Megaflieger Presse Lounge
04.08.2006
Die Verbraucherschützer (Verbraucherzentrale Bundesverband vzbv) drohen mit der Unterlassungsklage, falls die sogenannten BILLIGFLIEGER nicht bis zum Ende einer bestimmten Frist die Änderung ihrer Werbe-Praxis erklären.
Heute endet die Frist für einige Airlines und es gibt erste Stellungnahmen der Unternehmen!
Wegen des Vorwurfs irreführender Preise sind mehrere BILLIGFLIEGER in das Visier der Verbraucherschützer geraten. Die Airlines Aer Lingus, Condor, Easyjet, Germanwings, Hapag Lloyd, HLX, LTU und Ryanair sind von der Verbraucherzentrale unter Androhung einer Unterlassungsklage abgemahnt worden.
Grund dafür sind die Billigangebote mit denen die sogenannten Billigflug Airlines werben. Oft wird mit einem Preis geworben, zu dem das Flugticket letztendlich nicht zu bekommen ist. Es kommen meist noch Entgelte wie Flughafengebühren, Kerosinzuschläge und andere Aufschläge hinzu. So können die Endkosten um ein Vielfaches höher sein, als die in der Werbung angegebenen Preise.
Außerdem ist es den Verbraucherschützern ebenso ein Dorn im Auge, das oft im Rahmen einer Werbeaktion Tickets zu einem Werbepreis angeboten werden, aber die Sitzplatzkontingente zu dem Preis sehr eingeschränkt sind. So hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband schon 2003 bezüglich einer Werbung von Hapag Lloyd Express vor dem Landgericht Hannover Klage eingereicht. Auslöser war eine Werbung, in der das Unternehmen mit einem günstigen "ab-Preis" von 19,99 Euro geworben hat, ohne aber darauf hinzuweisen, dass im Schnitt lediglich 9 von 144 Sitzplätzen (6,3 % des Gesamtvolumens pro Flug) für diesen Preis zur Verfügung standen. (Quelle: Pressemitteilung des vzbv vom 02.05.2003). Ein Sprecher von HLX verwies darauf, das bei dieser Aktion 10% zur Verfügung standen.
Bisher wurden die Verstöße der BILLIGFLIEGER gegen die Preisangabenverordnung von den Gerichten als Bagatelle eingestuft. Nun hoffen die Verbraucherschützer aber, mit Hilfe der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs auf eine Umsetzung geplanter EU-Regelungen, die den Markt transparenter machen sollen. Sollten die neuen EU Richtlinien die Nennung von Festpreisen bei der Werbung von Flugreisen vorsehen, so wäre es vorstellbar das auch die deutschen Gerichte ihre Auffassung gegenüber der momentane Werbepraxis überdenken würden.
Heute laufen die ersten Mahnfristen für Hapag Lloyd (Hapagfly) und LTU ab. LTU hatte schon bekannt gegeben, das sie nicht bereit sind eine Erklärung zur Änderung der Werbepraxis zu unterschreiben. Auf eine Anfrage von Megaflieger.de bei Hapag Lloyd (Hapagfly) hatte der Pressesprecher der hannoverschen Fluggesellschaft Herr Zimmermann bestätigt, das "Hapag Lloyd keine Unterlassungserklärung abgeben wird, da aus Sicht des Unternehmens kein Verstoß gegen die Preisangabenverordnung vorliegt."
(Quelle: http://www.megaflieger.de/BILLIGFLIEGER/index.html )
Sollte es bei den Airlines nun zu keiner Erklärung kommen, so müßte der Verbraucherschutzverband im nächsten Schritt eine Unterlassungsklage anstreben.
Das BILLIGFLIEGER-Portal Megaflieger.de hat ebenfalls jetzt Statistiken zu der Verfügbarkeit von Billigpreis-Tickets veröffentlicht. Eine Auswertung von ca. 3000 Buchungsanfragen im Zeitraum Mai bis Juli 2007 sollte zeigen, ob zum Buchungszeitpunkt billig gebucht werden konnte oder nicht.
Das Ergebnis war, dass wenn man die Verfügbarkeit insgesamt betrachtet, so liegt die Quote der Billigpreis Tickets bei ungefähr 10 % im Durchschnitt aller getesteten Billigflug Airlines. Getestet wurden Air Berlin, Condor, flydba, easyjet, Germanwings, Hapagfly, HLX, LTU und Ryanair. Diese Quote ergibt sich aus einem dreimonatigem Mittel. Betrachtet man hingegen einen Zeitraum zu denen die großen Werbeaktionen mit den damit verbundnen Preisangeboten stattfinden, dann verschiebt sich das Bild stark. Verbraucher, die zum Zeitpunkt der Preisaktionen buchen, fliegen meist wesentlich günstiger. Ein gutes Beispiel hierfür ist eine große Werbeaktion der Fluggesellschaft Condor und Megaflieger.de im Monat Juli. Es wurden 50.000 Flüge für 29,- Euro Festpreis innerhalb von zwei Tagen vergeben. Bei der Aktion fanden nach den Statistiken von Megaflieger zwölf mal mehr User ihren Billigflug bei Condor, als im monatlichen Mittel.
Fazit der Auswerung ist, das die sogenannten Billigflüge nach wie vor nur in begrenzten Kontingenten ausgegeben werden, aber die Verfügbarkeit dieser Kontingente zum Zeitpunkt der Werbeaktionen der Airlines stark ansteigt. Der Verbraucher sollte sich daher über den Zeitpunkt der Werbeaktionen auf dem Laufenden halten.
Autor: klinzi, Megaflieger Presse Lounge
