Unzulässige Klausel in den AGBs der Billigflieger


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Unzulässige Klausel in den AGBs der Billigflieger

Beitragvon sunshine » 26.12.2007, 19:35

Das Landgericht Frankfurt hat jetzt ein Urteil gefällt, welches besagt, dass Flugtickets nicht zwangsläufig in der Reihenfolge genutzt werden müssen, in der sie gebucht wurden.
So ist es dadurch zum Beispiel möglich, ein Rückflugticket zu nutzen, obwohl der Hinflug z.B. auf Grund von Krankheit nicht angetreten wurde. Viele Fluggesellschaften versuchen dies durch spezielle Klauseln in ihren AGBs zu verhindern. Nun erklärte das Landgericht in einem Verfahren gegen British Airways die entsprechende AGB-Bestimmung jedoch für unzulässig. Dies teilte am Mittwoch der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in Berlin mit, der das Verfahren angestrengt hatte. (Quelle: Spiegel Online Reise)
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