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Rubrik Easyjet

Beitragvon admin » 31.08.2006, 11:53

Hallo Liebe Besucher,

Unter der Rubrik 'Easyjet' wird ein aus den Medien bekannter Fall geschildert, in dem ein Fluggast seine Erfahrungen mit der Airline public machte und dadurch ein sehr großes Echo in der Öffentlichkeit fand. Dieser Fall zeigt, das es sich durchaus lohnen kann, Probleme in die Öffentlichkeit zu stellen.

Folgende Erfahrungen Machte Herr Peter Tritthart aus Aachen mit easyjet:

(TV und Zeitungsberichte darüber sind angefügt!)

"Unsere Erfahrungen mit EasyJet

Das Aufkommen der Billigflieger hat sicher seine Vorteile, bei manchen Unternehmen, und dazu gehört eindeutig EasyJet, sollte man allerdings vorsichtig sein.
Wenn ein Flug ausfällt und kein Ersatz möglich ist, kann man zumindest den Flugpreis zurück verlangen. Das streitet auch EasyJet nicht ab. Was EasyJet sich aber alles einfallen lässt, um sich vor der Rückzahlung zu drücken, ist schon erstaunlich. Offenbar setzt man darauf, dass viele ihre Ansprüche irgendwann aufgeben. Ich kann nur empfehlen, in einem solchen Fall rechtzeitig (in der Regel innerhalb von 6 Wochen aber nach der 7-Tage-Frist, s.u.) das bezahlte Geld über die eigene Bank oder Kreditkartengesellschaft zurückbuchen zu lassen. Das ist einfacher, als sich auf einen monatelangen Schriftverkehr mit EasyJet einzulassen.
Bei uns hat es mehr als 7 Monate gedauert, bis wir dank öffentlichem Druck die Flugpreiserstattung von EasyJet erhalten haben!

Chronologie eines ausgefallenen Fluges

11.09.2005
Buchung per Internet bei easyjet.com: 4 Flüge von Maastricht/Aachen nach Berlin-Schönefeld und zurück;
183,92 Euro, Lastschriftverfahren. Abflug soll sein am 6.10. um 9:00 Uhr.

13.09.2005
korrekte Abbuchung seitens Easyjet von unserem Konto

06.10.2005 ca. 7:30 Uhr
Ankunft am Flughafen Maastricht/Aachen, Nebel.
Einchecken normal, noch sieht es pünktlich aus.

06.10.2005 ca. 8:30 Uhr
Verspätungsanzeige, immer noch Nebel.

06.10.2005 ca. 10:00 Uhr
Flug wird annulliert, die Maschine aus Berlin ist gar nicht erst gekommen. Immer noch neblig, also kein Vorwurf. Aber auch kein EasyJet-Mitarbeiter vor Ort, stattdessen Hinweis auf Hotline, eine Flughafenangestellte schreibt uns die Nummer auf den nunmehr wertlosen Boarding Pass.

Laut Artikel 5 der EU-Verordnung Nr. 261/ 2004 ist bei Annullierung das Luftfahrtunternehmen zur Information über die Fluggastrechte verpflichtet, u.a. sollten zwei kostenlose Telefonate ... oder E-Mails zur Verfügung stehen. Nichts dergleichen bei EasyJet!

06.10.2005
Anruf bei der EasyJet-Hotline (12 ct/min): Nächste Flugmöglichkeit erst 2 Tage später, also Flüge (auch Rückflüge) storniert. Wäre kein Problem, Flugpreis würde uns erstattet, allerdings per Scheck, das könne etwas dauern.

Laut derselben Verordnung hat die Rückerstattung innerhalb von 7 Tagen zu geschehen.

19.10.2005
über Kundendienst-Formular E-Mail an EasyJet geschickt, Fall geschildert, nachgefragt, wo der Scheck bleibt.
Automatische Antwort: es könne etwa 20 Tage dauern bis eine richtige Antwort kommt. (Sie kommt tatsächlich erst am 08.11.2006, s. u.)

ca. 20.10.2005
vorsichtshalber noch einmal Hotline angerufen (12 ct/min): Doch, es sei alles ok, die Stornierung sei vermerkt, der Scheckversand würde leider immer etwas dauern.

08.11.2005
E-Mail-Antwort von EasyJet auf unsere Mail vom 19.10. Man hätte uns am 04.11. einen Scheck geschickt, dann sei ja alles zu unserer Zufriedenheit...
Per E-Mail geantwortet, dass noch nicht alles zu unserer Zufriedenheit ist, weil noch kein Scheck da ist.

ca. 15.11.2005
Anruf bei der EasyJet-Hotline (12 ct/min), weil noch immer kein Scheck da ist. Doch, sei verschickt, vielleicht noch ein paar Tage warten... Telefonisch Postanschrift verglichen, ist aber ok. Umgekehrt Postanschrift von EasyJet erfahren, ist ja sonst nicht so einfach.

22.11.2005
Brief an EasyJet geschickt, Vorgänge geschildert, Zahlung angemahnt, schriftlich versichert, dass wir keinen Scheck erhalten haben, Bankdaten inklusive IBAN und Swift mitgeteilt.

06.12.2005
Anruf bei der EasyJet-Hotline (12 ct/min). Auch dort ist man jetzt der Ansicht, dass der Scheck wohl verloren gegangen sei. Nein, auf ein Bankkonto kann EasyJet nicht überweisen (Anm.: Was ist denn das für eine Firma?) Aber, neuer Vorschlag, man könne auf ein Kreditkartenkonto überweisen. Ich solle bitte Kartennummer und Verfalldatum per E-Mail zuschicken, müsse unbedingt schriftlich sein.

6 1/2 Wochen später wird man uns mitteilen, dass das mit dem Kreditkartenkonto doch nicht geht... So gewinnt man Zeit. Also doch nur ein übler Trick.

06.12.2005
Noch am selben Tag E-Mail mit den gewünschten Daten an EasyJet geschickt.

06.12.2005 abends
E-Mail von EasyJet als Antwort auf unsere Mail vom 08.11.: "Wie ich sehen kann, ist Ihre Frage von meinem Kollegen schon beantwortet..." Dann wäre ja alles zu unserer Zufriedenheit... Na toll!

23.12.2005
Auf dem Kreditkartenkonto ist kein Eingang vermerkt. Also Anruf bei der EasyJet-Hotline (12 ct/min): Man will sich sofort drum kümmern und noch heute eine Mail schicken.

23.12.2005
E-Mail von EasyJet: Es täte ihnen Leid, man müsse es noch prüfen, dann wurde die Rückerstattung auf das Kreditkartenkonto aber erfolgen. Frohe Weihnachten und ein gutes neues Jahr.

06.01.2006
Brief von EasyJet, abgeschickt am 04.01. als Antwort auf unser Schreiben vom 22.11. Kein Scheck dabei, wieder nur der Hinweis, dass man schon mit dem Kollegen gesprochen habe, dass wie vereinbart auf das Kreditkartenkonto überwiesen werden würde.

23.01.2006
2. Mahnung an EasyJet geschickt, per Fax und per Post. Auf dem Kreditkartenkonto ist immer noch nichts eingetroffen.

Datum merken!

25.01.2006
E-Mail von EasyJet erhalten. Es täte ihnen Leid, aber sie hätten ihre Firmenpolitik geändert (was immer das heißen mag), man könne nicht auf ein Kreditkartenkonto überweisen, man hätte eine neue Scheckanfrage an die Finanzabteilung geschickt...

01.02.2006
per E-Mail auf die Mail vom 25.01. geantwortet. Etwas wütend, weil immer noch keine Rückerstattung erfolgt ist.

Hier endlich war meine Geduld mit Easyjet am Ende:
Am 07.02.2006 wurde diese Webseite eingerichtet
und wurden die nebenstehenden Aktivitäten gestartet


08.02.2006
Verbraucherzentrale NRW schriftlich informiert.
09.02.2006 Obwohl die sicher auch anderes zu tun haben, ist schon die Antwort da, zumindest, dass es in die Fachabteilung weitergeleitet wurde. (Wird sich trotzdem als Flop erweisen -- nie wieder was von gehört.)

10.02.2006
schriftliche Beschwerde an das Luftfahrt-Bundesamt geschickt.
13.02.2006 Eingangsbestätigung vom LBA per E-Mail. (Links sind nur für registrierte User sichtbar.)

13.02.2006
3. Mahnung an EasyJet per Fax geschickt.

16.02.2006
Brief vom Luftfahrt-Bundesamt. Laut erster Prüfung kann "ein Verstoß gegen die Bestimmungen ... nicht ausgeschlossen werden", sie haben die Beschwerde aber an die zuständige niederländische Durchsetzungsstelle (Inspectie Verkeer en Waterstaat) weitergeleitet.

17.02.2006
Im WDR-Morgenmagazin (WDR2) läuft ein kurzer Bericht über Fluggast-Rechte u. a. mit einem Hinweis auf die Schlichtungsstelle Mobilität beim Verkehrsclub Deutschland e.V.
17.02.2006 E-Mail mit ausführlicher Schilderung des Sachverhalts an die Schlichtungsstelle geschickt (schlichtungsstelle@vcd.org) -- Antwort siehe unten!
17.02.2006 ebenfalls kurze E-Mail an den WDR bzgl. dieser Sendung geschickt. Die Internetseite zu diesem Beitrag (Links sind nur für registrierte User sichtbar.) ziert übrigens ein Bild von einem verlassenen EasyJet-Schalter....

18.02.2006
Brief von EasyJet, abgeschickt am 15.02.2006 als Antwort auf unser Schreiben vom 23.01.2006. Der EasyJet Customer Service schreibt: "Wie ich dem Buchungssystem entnehmen kann, wurde ein Scheck am 23. Januar 2006 gesendet." usw.
Müßig zu erwähnen, dass wir bis dato auch diesen Scheck nicht erhalten haben.

Hier nun zeigt sich deutlich, dass EasyJet seine Kunden bewusst hinters Licht führt, um Zeit zu gewinnen, um sie vielleicht zur Aufgabe zu bewegen, um ihnen ihre legitimen Ansprüche zu verweigern!

Etwas Anderes fällt auf: Am 25.01.2006, also zwei Tage nach dem vermeintlichen Scheckversand, hatte uns eine andere Mitarbeiterin, ebenfalls vom EasyJet Customer Service, von Kreditkartenkonto und neuer Scheckanfrage geschrieben, kein Wort aber davon, dass bereits ein Scheck verschickt worden ist, obwohl das im Buchungssystem doch hätte vermerkt sein müssen.

Wieso werde ich das Gefühl nicht los, von EasyJet verar.... zu werden?

22.02.2006
Rechtsanwalt eingeschaltet - scheint wohl nicht anders zu gehen. Brief mit letzter Frist 10.03. an Easyjet geschickt.

22.02.2006
Im aktuellen Focus (8/2006) ist im Bereich "Marktplatz" ein kurzer Artikel darüber, dass es zwei Engländern erstmals gelungen ist, eine Entschädigung nach der (seit einem Jahr gültigen!) EU-Fluggastrechte-Verordnung zu erstreiten. Per Fax an Focus geschrieben und auf unseren Fall hingewiesen.
Kurze Zeit später die Antwort von Focus. Man bedankt sich für den Hinweis und verspricht, "diese spannende Thematik noch einmal aufgreifen" zu wollen.

28.02.2006
Neuer Brief von Easyjet, datiert vom 23.02.2006. Die üblichen Entschuldigungen und dann der Hinweis "dass Ihr Scheck schon verschickt worden ist. Er sollte in Kürze bei Ihnen ankommen."

Das ist eine Frechheit! Und beweist endgültig, dass Easyjet seinen Kunden Fantasiegeschichten auftischt.. Vielleicht war nicht bekannt, dass ein Kollege vom Easyjet Customer Service am 18.02.2006 (s.o.) bereits vorher das Datum genannt hatte: 23.01.2006. Kein Mensch würde nach 4 Wochen schreiben, dass ein Scheck bald ankommen würde. Um es deutlich zu sagen: Zu dem Zeitpunkt war bereits die Einlösefrist für den Scheck verstrichen!!! Man könnte vielleicht seine Hoffnung ausdrücken, dass man ihn längst erhalten habe. Aber so wird klar, dass gar kein Scheck verschickt wurde und dass dies intern bekannt ist!

03.03.2006
Die Schlichtungsstelle Mobilität, eine vom Bundesverbraucher-
schutzministerium eingerichtete Stelle, muss leider mitteilen, "dass derzeit seitens von easyJet keine Bereitschaft besteht, Konflikte durch die Schlichtungsstelle Mobilität schlichten zu lassen." -- Gut, inzwischen überrascht uns das nicht mehr.

05.03.2006
E-Mail an Plusminus beim WDR geschickt.
In der Antwort zwei Tage später verspricht man, den Fall in der Redaktionskonferenz vorzutragen, mehr natürlich nicht.

14.03.2006
Der niederländischen Aufsichtsbehörde Inspectie Verkeer en Waterstaat hatte ich zwischenzeitlich zwei ergänzende Briefe geschickt, heute eine zusätzliche Mail und nachgefragt, wieso ich bisher keine Antwort bekommen habe.

15.03.2006
Brief und ergänzende Mail von Inspectie Verkeer en Waterstaat erhalten (war ich wohl doch zu ungeduldig). Beschwerde ist erfasst und wird Easyjet zwecks Stellungnahme zugetragen. Easyjet hat nun 8 Wochen Zeit, sich zu äußern.

16.03.2006
Mail an das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz geschrieben und mehr Befugnisse für die Schlichtungsstelle Mobilität, die von denen initiiert wurde, eingefordert. (keine Antwort)
Ebenfalls ausführlichen Brief an den Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. in Berlin geschickt. Mit so vielen Leidensgenossen im Rücken lässt sich mehr Druck machen.
Links sind nur für registrierte User sichtbar. (Antwort: siehe 28.03.2006)

16.03.2006 - 6 Tage nach der gesetzten Frist, aber na ja.

Die Antwort von Easyjet auf den Anwaltsbrief fällt im Ton weniger freundlich aus: "...Sie um keine Leistung gebeten..." und "...wir [werden] zum identischen Thema in Zukunft keine weitere Stellung nehmen..." -- Na, wenn sie sich da mal nicht täuschen...

Antwortschreiben von Easyjet auf den Anwaltsbrief vom 22.02.: Die Zusatzforderungen (ca. 40 ? für den Anwalt) lehnen sie -- wie nicht anders zu erwarten -- ab. Was die Flugpreisrück- erstattung betrifft, so wollen sie -- auch das kennen wir schon -- einen neuen Scheck schicken. Zuvor muss natürlich der alte Scheck gesperrt werden, den sie in den falschen Briefschlitz, den mit dem hässlichen Geräusch ;-) gesteckt hatten.

28.02.2006
Neuer Brief von Easyjet, datiert vom 23.02.2006. Die üblichen Entschuldigungen und dann der Hinweis "dass Ihr Scheck schon verschickt worden ist. Er sollte in Kürze bei Ihnen ankommen."

Das ist eine Frechheit! Und beweist endgültig, dass Easyjet seinen Kunden Fantasiegeschichten auftischt.. Vielleicht war nicht bekannt, dass ein Kollege vom Easyjet Customer Service am 18.02.2006 (s.o.) bereits vorher das Datum genannt hatte: 23.01.2006. Kein Mensch würde nach 4 Wochen schreiben, dass ein Scheck bald ankommen würde. Um es deutlich zu sagen: Zu dem Zeitpunkt war bereits die Einlösefrist für den Scheck verstrichen!!! Man könnte vielleicht seine Hoffnung ausdrücken, dass man ihn längst erhalten habe. Aber so wird klar, dass gar kein Scheck verschickt wurde und dass dies intern bekannt ist!

03.03.2006
Die Schlichtungsstelle Mobilität, eine vom Bundesverbraucher-
schutzministerium eingerichtete Stelle, muss leider mitteilen, "dass derzeit seitens von easyJet keine Bereitschaft besteht, Konflikte durch die Schlichtungsstelle Mobilität schlichten zu lassen." -- Gut, inzwischen überrascht uns das nicht mehr.

05.03.2006
E-Mail an Plusminus beim WDR geschickt.
In der Antwort zwei Tage später verspricht man, den Fall in der Redaktionskonferenz vorzutragen, mehr natürlich nicht.

14.03.2006
Der niederländischen Aufsichtsbehörde Inspectie Verkeer en Waterstaat hatte ich zwischenzeitlich zwei ergänzende Briefe geschickt, heute eine zusätzliche Mail und nachgefragt, wieso ich bisher keine Antwort bekommen habe.

15.03.2006
Brief und ergänzende Mail von Inspectie Verkeer en Waterstaat erhalten (war ich wohl doch zu ungeduldig). Beschwerde ist erfasst und wird Easyjet zwecks Stellungnahme zugetragen. Easyjet hat nun 8 Wochen Zeit, sich zu äußern.

16.03.2006
Mail an das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz geschrieben und mehr Befugnisse für die Schlichtungsstelle Mobilität, die von denen initiiert wurde, eingefordert. (keine Antwort)
Ebenfalls ausführlichen Brief an den Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. in Berlin geschickt. Mit so vielen Leidensgenossen im Rücken lässt sich mehr Druck machen. vzbv (Antwort: siehe 28.03.2006)

16.03.2006 - 6 Tage nach der gesetzten Frist, aber na ja.

Die Antwort von Easyjet auf den Anwaltsbrief fällt im Ton weniger freundlich aus: "...Sie um keine Leistung gebeten..." und "...wir [werden] zum identischen Thema in Zukunft keine weitere Stellung nehmen..." -- Na, wenn sie sich da mal nicht täuschen...


Antwortschreiben von Easyjet auf den Anwaltsbrief vom 22.02.: Die Zusatzforderungen (ca. 40 ? für den Anwalt) lehnen sie -- wie nicht anders zu erwarten -- ab. Was die Flugpreisrück- erstattung betrifft, so wollen sie -- auch das kennen wir schon -- einen neuen Scheck schicken. Zuvor muss natürlich der alte Scheck gesperrt werden, den sie in den falschen Briefschlitz, den mit dem hässlichen Geräusch ;-) gesteckt hatten.

25.03.2006
Noch einen Brief von Easyjet erhalten. Nein -- kein Scheck dabei. Der könne nämlich, so schreibt man uns, auf dem Postweg verloren gehen. Man scheint sich sicher zu sein, dass dies nur Schecks betrifft, denn das eigene Schreiben hat man sehr wohl der Post anvertraut...

28.03.2006
Sehr ausgewogenes Antwortschreiben vom Verbraucherzentrale Bundesverband, Berlin. Ich glaube, hier ist die Problematik in guten Händen.
Die mangelnde Unterstützung durch die Schlichtungsstelle Mobilität (s.o.) und die offizielle "Durchsetzungsstelle", das Luftfahrt-Bundesamt, sind bekannt. (Anmerkung: Die Anführungszeichen stammen aus dem Brief. Ich sag' ja, man hat es erkannt.)
Offenbar plant jetzt die Europäische Kommission, von den Durchsetzungsstellen einzufordern, dass sie konkreten Verbraucherbeschwerden auch wirklich abhelfen.
Das wär' doch mal was.

08.04.2006
Brief an die Europäische Kommission geschickt.
a) konkrete Beschwerde über Easyjet;
b) allgemeine Beschwerde über die Ineffizienz der so genannten "Durchsetzungsstellen". Mal sehen, ob die wirklich was planen.
(Antwort: siehe 03.05.2006)

19.04.2006
Der Verbraucherzentrale Bundesverband berichtet, dass sie zu unserem Thema eine Pressemitteilung herausgegeben haben, siehe:

20.04.2006
Neues Fax und x-te Mahnung an Easyjet geschickt. Auch die Mahnkosten und Zinsen aufgeführt und dezent auf die verschiedenen Aktivitäten hingewiesen und, dass es allmählich vielleicht besser für sie wäre, wenn wir keine offene Rechnung mehr hätten. Bin aber nicht sicher, ob sie das verstehen.

21.04.2006
Per Fax das Europäische Verbraucherzentrum, Kiel (Links sind nur für registrierte User sichtbar.) angeschrieben. (Antwort siehe 25.04.2006)

23.04.2006
Obwohl ich hier kein Forum eingerichtet habe, melden sich viele bei mir und teilen ihre Easyjet-Erfahrungen mit oder haben Fragen (siehe die "Fälle" in der linken Spalte). Ich bemühe mich, allen möglichst umgehend zu antworten.
Täusche ich mich, oder fallen Easyjet-Flüge von/nach Basel besonders häufig aus? (Noch ein paar Wochen, und wir haben verlässliche Daten, welche Strecken rentabel sind und welche nicht.)

25.04.2006
Antwort vom Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ). Gegebenenfalls ist man behilflich, das Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren (ECC-Net) einzuschalten, um Ansprüche über EVZ in England geltend zu machen. Vielleicht ergeben sich ja daraus neue Möglichkeiten.

28.04.2006
Silke (siehe Fall Nr. 19) hat eine deutsche Anschrift von Easyjet herausgefunden: easyJet Deutschland, Flughafen Berlin-Schönefeld, 12521 Berlin. Jetzt muss sich noch zeigen, ob diese Adresse "juristisch belastbar" ist.

03.05.2006
Antwort von der Europäischen Kommission. Sie weisen darauf hin, dass im Prinzip die einzelnen Staaten für die Durchsetzung der Richtlinien zuständig sind. Aber sie treffen auch jedes halbe Jahr zusammen, um die Fortschritte zu kontrollieren und da ist Ihnen diese Webseite hier ein schönes konkretes Beispiel. Zudem möchte man über den aktuellen Fortgang informiert werden. Das sollen sie.

09.05.2006
Ein Journalist (ARD/ZDF) hat sich bei mir gemeldet und Interesse bekundet. Vielleicht kann ja so eine breitere Öffentlichkeit erreicht werden. -- siehe übernächsten Beitrag!

16.05.2006
Brief an die niederländische Luftfahrtbehörde Inspectie Verkeer en Waterstaat. Mitgeteilt, dass die 8-Wochen-Frist rum ist und Easyjet mir gegenüber keine Stellungnahme abgegeben hat. Ob sie denn was gehört hätten und welche Maßnahmen sie jetzt konkret ergreifen wollen.

-- Die Antwort vom IVW (24.05.2006) fällt knapp aus. Sie haben auch keine Antwort von Easyjet erhalten. Damit ist natürlich nur meine erste Frage beantwortet, scheint ihnen aber zu reichen.
Und ich könne mir ja einen Anwalt nehmen. Danke.


16.05.2006
Das ZDF-Magazin Frontal21 berichtet, dass fast alle Billigflieger bei Stornierungen versuchen, auch die vorab kassierten Steuern und Gebühren unberechtigterweise einzubehalten, und auch, dass es nur spezialisierten Anwälten gelingt, ausländische Airlines in Deutschland zu verklagen.
(Links sind nur für registrierte User sichtbar.)
Ursprünglich sollte in diesem Beitrag auch über unseren Easyjet-Fall berichtet werden. Da er aber nicht ganz zum gestellten Thema passte, wurde er leider kurzfristig weggelassen.
Trotzdem -- im Vorfeld der Sendung hat der Pressesprecher von Easyjet versichert, dass uns schnellstens die Flugkosten erstattet würden. Ganz gegen die "geänderte Firmenpolitik" (siehe Schreiben vom 25.01.2006) soll nun doch auf unser Kreditkartenkonto überwiesen werden. Bin gespannt.

22.05.2006
Die Rückzahlung des Flugpreises ist endlich eingetroffen! Zudem hat sich der Corporate Affairs Manager Europe bei mir in aller Form entschuldigt und auch die Erstattung der Zusatzkosten zugesagt.
Im Antwortschreiben (23.05.2006) habe ich die Entschuldigung angenommen, ihn aber auch auf die übrigen Fälle hingewiesen und einen rücksichtsvolleren Umgang mit den Kunden angemahnt. Hoffentlich haben beide Seiten gelernt."
Zuletzt geändert von admin am 31.08.2006, 22:17, insgesamt 2-mal geändert.
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Beitragvon admin » 31.08.2006, 12:02

Die Medien reagieren:

26.05.2006
Eine Fernseh-Produktionsfirma antwortet, dass sie am Thema dran bleiben. Bild-online hat den Frontal21-Beitrag aufgenommen, siehe hier.
Auch der Verbraucherzentrale-Bundesverband antwortet, dass die Fluggastrechte sie noch weiter beschäftigen werden, hier besonders die Rolle des Luftfahrt-Bundesamts.
Von dem kam bislang keine Antwort

01.06.2006
Die Redaktion von RTL II NEWS recherchiert zu unserem Thema und bereitet einen Bericht vor. Sendetermin ist noch nicht bekannt.
Siehe weiter unten!

07.06.2006
Einem Zeitungsbericht zufolge gab das OLG Koblenz einer Schadenersatzklage eines Passagiers gegenüber einer Billig-Fluglinie statt (Az. 1 U 983/05).

09.06.2006
Ein Anwalt aus Bremen weist darauf hin, dass nach Art. 33 Abs. 1 des Montrealer Abkommens Gerichtsstand auch der Bestimmungsort sein kann. Interessant für alle, die Easyjet verklagen wollen.

11.07.2006 20:00 Uhr
In den RTL II NEWS wird ausführlich über Easyjet und die Fluggastrechte und über diese Seite hier berichtet. Siehe Sendebericht
Hoffentlich bewirkt das öffentliche Interesse langfristig eine Verbesserung.

Seitdem haben auch eine Reihe weiterer Zeitungen über diesen Fall berichtet.

Das Billigflieger Forum hält laufend Medien über Beiträge auf dem Laufenden. Tragen auch Sie dazu bei. :D

Unter 'Post-Reply' (siehe unten) können auch Sie Ihre Erfahrungen zu easyjet schildern
und sich über alles mit anderen austauschen! :!:
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Beitragvon DSC » 02.09.2006, 09:27

Hallo,
ich arbeite für ein Reisebüro aus München und habe zu diesem Thema einen Fall beizutragen, der belegt, daß es sich hier nicht um Einzelfälle handelt sondern um ein systematisches Vorgehen und um systematischen Verstoß gegen die EU-Rechte:

24.07.2006
Buchung eines Hin- und Rückflugs München - London Stansted - München
zu einem Geschäftstermin
25.07.2006
Hinflug München - London Stansted ok
27.07.2006
Rückflug London Stansted München wird ohne Angabe von Gründen storniert
Chaos und 3 Stunden Wartezeit am Schalter von Easyjet
Keinerlei Information über Fluggastrechte
Kunde ging an den Schalter und sprach mit Cathy Jones, Duty Manager,
Zusage der Erstattung des auf eigene Kosten als Alternative gebuchten Flugs mit Air Berlin
am nächsten Morgen nach Nürnberg mit Bahnweiterfahrt nach München.
Hotelübernachtung wurde immerhin gezahlt.
28.07.2006
Rückflug auf eigene Kosten mit Air Berlin nach Nürnberg und Weiterfahrt mit der Bahn
01.08.2006
Anruf bei Easyjet Customer Service mit der Auskunft die Belege der Mehrkosten einzuscannen
und per E-mail zu senden, es würde dann erstattet werden
Bearbeitungszeit wäre 20 Tage
Alles dauert bei Easyjet scheinbar 20 Tage, obwohl die EU-Verordnung eine Erstattung innerhalb von
7 Tagen vorsieht
28.08.2006
bis dahin keinerlei Reaktion auf die Aufforderung zur Erstattung
Anruf beim Easyjet Customer Service bei Frau Gabriel
1. Lüge:
Der Kunde hätte auf den 29.07.2006 ( zwei Tage später) umgebucht und diesen Flug wahrgenommen, sie
könnte sehen, dass der Kunde eingecheckt hat.
Diese Lüge konnten wir natürlich gleich widerlegen
2. Lüge
Da sie damit nicht durchkam nun die Aussage, der Kunde hätte der Umbuchung auf den 29.07.2006 zugestimmt
und damit seinen Erstattungsanspruch verwirkt.
In Wahrheit war von einer Umbuchung mit Easyjet nie die Rede und schon gar nicht 2 Tage später !
28.08.2006
Neues E-mail mit Beschwerde an Easyjet Customer Service
Antwort des Easyjet Customer Service, man würde innerhalb von 20 Tagen antworten
01.09.2006
Antwort vom easyjet Customer Service mit neuen ungeheuerlichen Lügen
3. Lüge
Anwort im Original zitiert:
"Der Grund der Annullierung war wegen plötzlicher Erkrankung der Crew. Da eine Stand-By Crew, rechtmäßig nach CAA Regulierungen (CAA = Civil Aviation Authority) haben, liegt dieser seltene Vorfall außerhalb unserer Kontrolle.
Im Bezug auf Ihre Anspruchsforderung kann ich Ihnen bestätigen, dass wir Ihnen keine weitere Erstattung für angefallene Kosten anbieten können. Wir haben, laut des EU Rechts unseren Vertag erfüllt indem wir Sie umsonst umgebucht haben. Unsere Regulierungen sind von unserer Rechtsabteilung geprüft und abgesichert"
02.09.2006
Ich werde mich erkundigen, ob sich nicht englische Anwälte finden, die sich spezialisiert haben und deutsche Kunden vor Ort vertreten,
denn sinngemäß ist der Leitspruch von Easyjet:
Verklagt uns doch,wenn ihr was wollt, wir sitzen in England!
Ich hoffe nur, daß der öffentliche Druck wachsen wird und diesen unrechtmäßigen Machenschaften der Engländer Einhalt geboten wird.
Auf weitere Beiträge mit neuen Fällen freue ich mich schon!
Dierk Schwabe,München
DSC
 

Beitragvon Martin Schölkopf » 12.09.2006, 17:07

Am 10. September wollten wir mit Flug 637 von Easyjet von Basel nach Berlin-Schönefeld zurückfliegen (geplanter Abflug 20.55).
Als wir um 19:00 Uhr am vorgesehenen Schalter ankamen, war der gesamte Easyjet-Bereich ohne Personal, aber an einem TV-Gerät darüber war in kleiner Schrift zu lesen, dass der o.g. Flug gecancelt sei.
(Nach Auskunft eines anderen Reisenden hatte es vier Stunden vorher noch geheißen, dass der Flug stattfinde)

Eine im Auftrag von Easyjet arbeitende Flughafenangestellte konnte uns weder den Grund der Streichung des Flugs nennen noch Auskunft über Alternativen geben. Umbuchungen auf andere Flüge am gleichen Tag könne sie nicht durchführen; sie wisse zudem nicht, welche Leistungen easyjet in so einem Fall übernehme. Sie versuche zudem bereits seit zwei Std. vergeblich, easyjet zu erreichen. Unsere Anrufversuche führten ebenfalls zu keinem anderen Ergebnis: Easyjets deutschsprachiger Service war am Telefon nicht besetzt, und zum englischsprachigen gab es wg. Besetztzeichen über eine halbe Std. hin kein Durchkommen.

Da wir beide am Montag, 11. September, Termine in Berlin wahrnehmen mussten, waren wir gezwungen, den Nachtzug (City Night Line) von Basel-SBB aus zu nehmen (Ankunft hier in Berlin 8.30 Uhr). Der Bahnbedienstete führte aus, dass solche Flugstreichungen bei Easyjet in Basel bereits häufiger vorgekommen seien.

Hätten wir auf den Flieger am Montag morgen, 12. September, umgebucht, hätten wir bereits bei korrektem Abflug unsere Termine versäumt. Hätten wir uns auf diese Option eingelassen, wäre es aber noch schlimmer gekommen: Auch der Flug am Montag morgen wurde von Easyjet abgesagt.



Unter 'Post-Reply' (siehe unten) können auch Sie Ihre Erfahrungen zu easyjet schildern
und sich über alles mit anderen austauschen!
Martin Schölkopf
 

Beitragvon lina- » 21.09.2006, 10:09

Hallo,
am 8.8.2006 wurde der Flug Berlin -> Neapel gecancelt. Da wir aber auch nicht an einem anderen Tag fliegen wollten, schickten wir über die Seite ein "Rückerstattungsformular" mit allen Daten. Es kam auch eine mail zurück, in der versprochen wurde, dass in 20 Arbeitstagen alles geklärt sei.
Ist es aber nicht :(

Schon seit Wochen versuche ich, bei easyjet (teure Hotline) anzurufen - habe aber noch nie einen Mitarbeiter an die Strippe bekommen. Das ist ärgerlich... sehr sogar.

Kann mir jemand sagen, was ich nun unternehmen könnte?
lina-
 

Beitragvon Gast » 21.09.2006, 19:23

vielleicht kommen hier ja noch mehr Beitrage rein. Gemeinsam sind wiir stark. Man müßte noch die Presse mit ins Boot bekommen.
Gast
 

Beitragvon Gast2 » 22.09.2006, 12:41

Am 21.9. hat EasyJet den Flug von Mailand Malpensa nach Dortmund "aufgrund eines technischen Problem" gestrichen.
Den Betroffenen (so auch mir) wurde am Easy-Jet Desk mitgeteilt, daß wir entweder den nächsten EasyJet-Flug am nächsten Tag nehmen könnten, oder die Möglichkeit hätten, direkt eine andere Airline nach Deutschland zu nehmen.
Auf Nachfrage erklärte uns die Easyjet-Mitarbeiterin in Mailand, daß wir die Kosten für einen anderen Flug in vollem Umfang erstattet bekommen würden. Allerdings müßten wir den Betrag aber zunächst selbst auslegen.
Viele Passagiere sind dann auf einen Lufthansa-Flug gewechselt, der 4 Stunden später nach Düsseldorf abflog. (Kosten: ca. 475 EUR!)

Heute bin ich dann erschaudert, als ich im Internet nichts als Warnungen und negativen Erfahrungsberichten über EasyJet gelesen habe.
Und das scheint sich auch zu bestätigen: Bei der deutschen und schweizerischen "Hotline" war den ganzen Tag niemand ans Telefon zu bekommen, es gab noch nicht mal eine richtige Telefonschleife.
Daraufhin habe ich es bei der britischen Nummer probiert und wurde dann tatsächlich nach 22 Minuten durchgestellt. Nachdem ich die Flugdaten durchgegeben hatte, schickte mich die Dame weitere 10 Minuten in die Warteschleife.
Dann sagte Sie mir, daß ich in 6 Wochen (!!!) einen Scheck für den EasyJet Flugpreis erhalten würde. Ich sagte dann natürlich, daß ich aber eine Erstattung des Preises des alternativen Fluges verlangen würde.
Daraufhin nannte sie mir die Adresse des "Customer Services" von EasyJet, eine Adresse in London, die sich auch auf der englischen Website findet. Dort soll ich nun die eingescannten Kopien für Flug und Bahn schicken und auf englisch meinen Fall schildern...

Ich frage mich, was ich jetzt am Besten machen soll? Doch noch versuchen, bei der deutschen Hotline durchzukommen (und weitere 10 EUR Telefonkosten ausgeben) oder die Kopien nach England schicken und auf ein Wunder hoffen?
Gibt es auch eine deutsche Adresse für einen Easyjet Customer Service, oder läuft das immer über England?

Achso: "Leidensgenossen" von diesem Flug bitte unbedingt hier posten!
Gast2
 

Beitragvon Gruppe Swiss-Air » 24.09.2006, 14:18

Hallo.
Ich weiss nicht wer du bist, jedenfalls sind wir ebenfalls geschädigt. Wir sind dann mit Swiss-Air zurück geflogen. Haben noch nichts unternommen was die Rückerstattung angeht.
Grüße, Claudia
PS einen von uns geschriebenen Artikel über die Praxis und Kundenfeindlichkeit hat man bei Wikipedia gelöscht
Gruppe Swiss-Air
 

Beitragvon Ursula&Dieter » 25.09.2006, 10:43

Wir gehören auch zu den Reisenden, die am 21.9. vergeblich auf ihren Rückflug von Mailand Malpensa nach Dortmund warteten. Letztlich sind wir mit einem Lufthansa-Flug um 17.35 h nach Düsseldorf geflogen. Haben heute unsere Ansprüche (Erstattung für 2 Personen ca. 950,- ? + Fahrtkosten + Parkgebühren Dortmund + Compensation geltend gemacht, und zwar an die Adresse von easyJet in Luton (per Einschreiben/Rückschein) ! - Hoffen, dass wir Glück haben ! - Dieter&Ursula


Gast2 hat geschrieben:Am 21.9. hat EasyJet den Flug von Mailand Malpensa nach Dortmund "aufgrund eines technischen Problem" gestrichen.
Den Betroffenen (so auch mir) wurde am Easy-Jet Desk mitgeteilt, daß wir entweder den nächsten EasyJet-Flug am nächsten Tag nehmen könnten, oder die Möglichkeit hätten, direkt eine andere Airline nach Deutschland zu nehmen.
Auf Nachfrage erklärte uns die Easyjet-Mitarbeiterin in Mailand, daß wir die Kosten für einen anderen Flug in vollem Umfang erstattet bekommen würden. Allerdings müßten wir den Betrag aber zunächst selbst auslegen.
Viele Passagiere sind dann auf einen Lufthansa-Flug gewechselt, der 4 Stunden später nach Düsseldorf abflog. (Kosten: ca. 475 EUR!)

Heute bin ich dann erschaudert, als ich im Internet nichts als Warnungen und negativen Erfahrungsberichten über EasyJet gelesen habe.
Und das scheint sich auch zu bestätigen: Bei der deutschen und schweizerischen "Hotline" war den ganzen Tag niemand ans Telefon zu bekommen, es gab noch nicht mal eine richtige Telefonschleife.
Daraufhin habe ich es bei der britischen Nummer probiert und wurde dann tatsächlich nach 22 Minuten durchgestellt. Nachdem ich die Flugdaten durchgegeben hatte, schickte mich die Dame weitere 10 Minuten in die Warteschleife.
Dann sagte Sie mir, daß ich in 6 Wochen (!!!) einen Scheck für den EasyJet Flugpreis erhalten würde. Ich sagte dann natürlich, daß ich aber eine Erstattung des Preises des alternativen Fluges verlangen würde.
Daraufhin nannte sie mir die Adresse des "Customer Services" von EasyJet, eine Adresse in London, die sich auch auf der englischen Website findet. Dort soll ich nun die eingescannten Kopien für Flug und Bahn schicken und auf englisch meinen Fall schildern...

Ich frage mich, was ich jetzt am Besten machen soll? Doch noch versuchen, bei der deutschen Hotline durchzukommen (und weitere 10 EUR Telefonkosten ausgeben) oder die Kopien nach England schicken und auf ein Wunder hoffen?
Gibt es auch eine deutsche Adresse für einen Easyjet Customer Service, oder läuft das immer über England?

Achso: "Leidensgenossen" von diesem Flug bitte unbedingt hier posten!
Ursula&Dieter
 

Beitragvon Gast2 » 25.09.2006, 17:31

Ursula&Dieter hat geschrieben:Haben heute unsere Ansprüche (Erstattung für 2 Personen ca. 950,- ? + Fahrtkosten + Parkgebühren Dortmund + Compensation geltend gemacht, und zwar an die Adresse von easyJet in Luton (per Einschreiben/Rückschein) ! - Hoffen, dass wir Glück haben ! - Dieter&Ursula


Zur Sicherheit hier die Adresse vom EasyJet "Customer Service" (Anführungszeichen sind bewußt gesetzt), da man diese normalerweise nur nach einer ca. 30minütigen Telefonwarteschleife erfährt:

easyJet Customer Services
easyJet Airline Company Ltd
easyland
London Luton Airport
Bedfordshire
Luton LU2 9LS
United Kingdom

Das Webformular ist nur für die Erstattung des Easyjet-Flugpreises gedacht und nicht für weiterreichende Forderungen (Umbuchung auf andere Airline, Bahn, Bus, Übernachtung, Verpflegung, Ausgleichszahlung). Deshalb sollte man diese Forderungen per Einschreiben an obenstehende Adresse senden.
Gast2
 

Beitragvon Diskussionsbeitrag » 27.09.2006, 20:57

Sorry, aber ich verstehe nicht, warum einerseits jeder gerne so billig wie möglich fliegt, aber dann nicht bereit ist, auf der anderen Seite Nachteile in Kauf zu nehmen. Dann einfach 500 EUR in die Hand nehmen und Lufthansa fliegen und jederzeit umbuchen können... oder ist das dann zu teuer? Diese Geiz-ist-Geil Mentalität bringt nix. Leute, das ist der Deal. Fliegen billig = Abstriche; What's the point?
Diskussionsbeitrag
 

Beitragvon Gast » 27.09.2006, 21:52

Diskussionsbeitrag hat geschrieben:Sorry, aber ich verstehe nicht, warum einerseits jeder gerne so billig wie möglich fliegt, aber dann nicht bereit ist, auf der anderen Seite Nachteile in Kauf zu nehmen.


Ich nehme gerne alle Nachteile in Kauf, auf die ich mich vorher einstellen kann und die mir bekannt sind. In diesem Fall (Erstattung aufgrund Annullierung) sieht die Sachlage aber komplett anders aus. EasyJet *muß* zahlen und genau das kann man auch in ihren Geschäftsbedingungen auf ihrer Seite und der entsprechenden EU-Veordnung nachlesen.

Wenn easyJet nicht fähig ist, nach gesetzlichen Bestimmungen zu operieren (sei es nun Erstattung aufgrund von Annullierung oder gar Sicherheit(!)) dann sollten sie ihr Geschäftsmodell ändern bzw. die Flüge verteuern.
Solche Sachen dem Kunden in die Schuhe zu schieben à la "du hast wenig bezahlt, also mecker nicht wenn die Fluglinie gegen geltendes Gesetz verstößt bzw. Sicherheitsstandards mißachtet" ist genau die falsche Herangehensweise. Eine Fluglinie sollte ihr Geschäftsmodell bzw. ihre Preisgestaltung nicht auf der Mißachtung von gesetzlichen Bestimmungen aufbauen dürfen.

Diskussionsbeitrag hat geschrieben:Fliegen billig = Abstriche; What's the point?

Der Punkt ist, daß man viele Abstriche gerne in Kauf nimmt. Man kann sich darauf einstellen. Bei Mißachtung von vertraglich zugesicherten und per Gesetz festgeschriebenen Entschädigungen kann man aber wohl kaum von "Abstrichen" sprechen.
Beispiel: Du kaufst ein Billigauto statt einen Ferrari. Der Hersteller garantiert Dir darauf 12 Monate Garantie inklusive Reparaturen und Inspektion. Nach 2 Monaten hast du einen Motorschaden. Du gehst zum Händler, der ignoriert aber Deine Ansprüche: "Hast halt nen Daihatsu gekauft und keinen Ferrari, selbst Schuld!". Und Du würdest das dann sicherlich akzeptieren? :roll:
Gast
 

Beitragvon Gast » 28.09.2006, 11:29

Es ist tatsächlich so, daß das was was Easyjet in Sachen
"Customer Service" veranstaltet, nichts mit Abstrichen oder Nachteilen zu tun hat, die sich über den Preis in irgendeiner Form rechtfertigen lassen.
Hier wird systematisch gegen bestehende EU-Verordnungen verstoßen um Geld zu sparen.
Das jede Antwort grundsätzlich 20 Tage dauern soll, obwohl laut EU-Verordnung dem Passagier die Erstattung in 7 Tagen zusteht sagt doch schon alles.
Das niemand ans Telefon geht ist auch Methode um sogar noch an den Beschwerden zu verdienen.
Die Ausreden, die dann vom Customer Service kommen sind dummdreiste Lügen.
Ich bin mir sicher, daß die Leute im Customer Service Center von Easyjet vor Lachen am Boden liegen, wenn sie sich gegenseitig dabei übertreffen die unglaubwürdigsten Aussagen per E-mail zu versenden.
Was ich in letzter Zeit für unwahre Aussagen und Ausreden von Herr Aust, dem Pressesprecher von Easyjet lese, ist unglaublich.
Gast
 

Beitragvon bea » 05.10.2006, 20:09

Mir wurde ein Flug für 2 Personen Berlin-Tallinn am 13.10. storniert, immerhin schon am 30.09. Bevor ich eingedenk der allseits schlechten Erfahrungen die Rückbuchung des Fahrpreises durch die Bank veranlassen konnte (von Erstattung der teureren Umbuchung will ich ja schon gar nicht reden), kam heute ein Scheck - "payable only in Great Britain". Das kann doch wohl alles nicht wahr sein! Soll ich da jetzt vielleicht mit Easy Jet hinfliegen, um mir mein Geld wieder zu holen??? Ich hab weder Ahnung, Geld noch Zeit für einen gerichtlichen Kampf mit diesem Scheiß Unternehmen. Hat jemand eine Idee oder beim gleichen Problem schon sein Geld bekommen?
bea
 

Beitragvon joanna » 07.10.2006, 13:02

Der Flug von Berlin nach Krakau wurde storniert. Habe heute nach mehreren Wochen Wartezeit den Scheck bekommen; "payable only in Great Britain". Die spinnen wohl! Wie geht man jetzt vor?? Hat es jemand geschafft, die Rückerstattung per Überweisung zu bekommen? Bin für jeden Tipp dankbar!

Gruß
J.
joanna
 

Beitragvon gruppe swiss air » 15.10.2006, 18:19

Hallo zusammen, ich wollte mal nachfragen ob mittlerweile irgendjemand etwas bei easyjet erreicht hat?

flug mailand nach dortmund 21.09.06
gruppe swiss air
 

Beitragvon Gast » 18.10.2006, 00:02

gruppe swiss air hat geschrieben:Hallo zusammen, ich wollte mal nachfragen ob mittlerweile irgendjemand etwas bei easyjet erreicht hat?

flug mailand nach dortmund 21.09.06


Ich habe -wie zu erwarten war- noch keine Antwort auf mein nach England geschicktes Einschreiben erhalten. Werde jetzt in einem weiteren Einschreiben eine Frist setzen und dann einen Rechtsanwalt einschalten.

Wir haben zusätzlich zur Erstattung des Ersatzfluges (z.B. mit Lufthansa oder Germanwings) sogar Anrecht auf EUR 250,- Entschädigung.
Gast
 

Beitragvon Gast-NoMoreEasyjet » 24.10.2006, 11:47

Gestern gab es einen höchst interessanten 9 minütigen TV Beitrag zum Thema Easyjet im 3. Programm vom RBB der online abrufbar ist...

Das Geschäftsgebaren von easyJet ist in meinen Augen wirklich unter "aller Sau" und es ist an der Zeitdas möglichst breit gestreut in Verbraucherportalen und Reiseforen zu publizieren.

:evil: :evil: Die Aussage des Pressesprechers Oliver Aust es würde inzwischen angeblich elektronisch überwiesen (vergl. Artikel Berliner Zeitung vom 10.8. )

Anscheinend ist man nur gemeinsam stark aber zum Glück laufen endlich in Deutschland erste Prozesse, Zeit wurde es...

Man kann nur jedem einzelnen raten EasyJet einfach einen Mahnbescheid an die deutsche Geschäftsadresse zuzustellen für den fall, dass deutsche Gerichte sich für zuständig erklären. Das dürfte dem frechen Geschäftsgebaren endlich ein Ende bereiten da neben den zu erstattenden Kosten regelmäßig die Gerichtskosten dafür von EasyJet zu tragen sind.

Solange die von EasyJet Millionen abzocken weil sie frech die Gebühren nicht erstatten oder dafür einen Weg wählen bei dem der Kunde erhebliche Kosten zu tragen hat, sollte man sie außerdem boykottieren, dass es auch anders geht zeigen andere Billig-Airlines.

Die Adresse lautet:
Flughafen Berlin-Schönefeld
easyJet
Zentrale: easyJet Deutschland
12521 Berlin

:evil:
Gast-NoMoreEasyjet
 

Beitragvon eintagammeer » 28.09.2007, 18:25

...anscheinend kommt ein wenig Bewegung rein, man muß solche Dinge immer schön in die Öffentlichkeit bringen. Schließlich ist jede Airline auch die Billigflieger auf ein positives Bild in der Öffentlichkeit angewiesen. Nur billige Flugpreise reicht eben nicht!
eintagammeer
 

Beitragvon worldwidewech » 08.03.2008, 18:56

Also, da hab ich ja dann wohl richtig Glück gehabt :lol:
Ich bin wirklich schon ziemlich oft mit Easyjet geflogen und war immer sehr zu frieden, dagegen habe ich bei anderen Billigfliegern nicht ganz so gute Erfahrungen gemacht. Ich kann über easyjet nichts schlechtes sagen. Die Crew ist immer freundlich gewesen. Die Flotte ist tip top in Ordnung und bis jetzt gingen meine Flüge auch immer pünktlich. toi toi toi!
Und ganz ehrlich, bei einem Flug-Preis von gerade mal ? 52,- für einen Hin- und Rückflug erwarte ich auch kein 5 Gänge Menü. Ich kann auf Grund meiner Erfahrung mit easyjet nur einen positiven Eindruck weitergeben.
lg www
worldwidewech
 

Beitragvon cordoba21 » 24.12.2011, 13:38

Hallo,

auch ich habe negative Erfahrungen mit Easyjet gemacht: Ich wollte innerhalb der 24-Stunden-Frist meinen Flug stornieren. Die Gebühren, die das Unternehmen dann aber für den Vorgang erheben wollte, glichen fast dem gesamten Flugpreis. nach meiner Beschwerde, kam man mir zwar etwas entgegen. Dennoch habe ich jetzt mehr als 130 Euro Storno-Gebühren bei einem Flugpreis von 245 Euro (inkl. Gepäck, Kreditkartengebühren etc.) gezahlt.

Ich finde dieses Firmengebahren skandalös: Meiner Meinung nach müssen jedem Kunden Stornierungen innerhalb von 24 Stunden zu akzeptierbaren Gebühren möglich sein. Nun bin ich gespannt, ob ich überhaut die in Aussicht gestellte Summe zurückerstattet bekomme.
cordoba21
 

 


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