von reisetiger » 24.10.2007, 11:58
Hallo airfever,
folgende Infos kann ich Dir geben:
Bei Mängeln im Bereich Flug gibt es laut Frankfurter Tabelle ? diese wird von vielen Gerichten als Richtwert bei der Entschädigung von Urlaubern wegen Reisemängeln anerkannt - entsprechende Preisnachlässe:
Wird ein Abflug über vier Stunden hinaus zeitlich verschoben, bekommt der Reisende 5 % des anteiligen Reisepreises erstattet.
Bei Ausstattungsmängeln gibt es ebenfalls Geld zurück (niedrigere Klasse 10 - 15 %; erhebliche Abweichung vom normalen Standard 5 - 10 %).
Mängel im Service kann der Reisende ebenso geltend machen (schlechte Verpflegung 5 %; Fehlen der in der Flugklasse üblichen Unterhaltung wie z.B. Radio, Film, etc. 5 %).
Bei Auswechslung des Transportmittels kann der auf die zeitliche Verzögerung beim Transport entfallende anteilige Reisepreis beansprucht werden.
Nicht zuletzt können bei fehlendem Transfer vom Flugplatz (Bahnhof) zum Hotel die Kosten des Ersatztransportmittels geltend gemacht werden.
Ich hoff, Du kannst damit was anfangen!