von admin » 10.07.2008, 17:47
Das Mitführen von Flüssigkeiten im Handgepäck (Parfum, Gels, Zahnpasta, Cremes, Rasiermittel und Sprays) ist nur noch in Behältern von maximal 100 Millilitern erlaubt. Die Behälter müssen dabei locker in einen durchsichtigen und verschliessbaren Plastikbeutel von maximal 1 Liter Fassungsvermögen verpackt werden.