Entschädigung bei Überbuchung


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Entschädigung bei Überbuchung

Beitragvon reisetiger » 09.09.2004, 18:11

..und da hab ich noch was für euch gefunden:

Wenn euer Flug wegen Überbuchung storniert wird, muß die Airline eine
Entschädigung zahlen - das gilt auch für Billigflieger! Ab Frühjahr 2005
gelten folgende EU Entschädigungsrichtlinien:
Flugdistanz bis 1500 Km = 250,- Euro
Flugdistanz ab 1500 Km = 400,- Euro
außerhalb der EU = 400,- Euro
alle anderen = 600,- Euro



(alles wie immer ohne Gewähr)
Zuletzt geändert von reisetiger am 25.02.2005, 14:52, insgesamt 1-mal geändert.
reisetiger
 


Beitragvon capitano » 15.12.2004, 16:17

Gilt das für alle Airlines :?:
capitano
 

Beitragvon capitano » 15.12.2004, 16:17

Gilt das für alle Airlines :?:
capitano
 

Beitragvon worldwidewech » 15.12.2004, 16:19

Das sind die neuen Bestimmungen für das Jahr 2005 und gilt selbstverständlich für alle Airlines
worldwidewech
 

Beitragvon admin » 24.01.2005, 13:19

Grundsatzurteil für Reiseausfall wegen Überbuchung
Anspruch auf Entschädigung


Reisende haben über die Erstattung des Reisepreises hinaus Anspruch auf eine angemessene Entschädigung, wenn die Reise wegen Überbuchung des Hotels ausfällt. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden (Az. X ZR 118/03). Die Bundesrichter bestätigten damit ein Urteil des Landgerichts Hannover. Die Richter dort hatten eine Reiseunternehmen dazu verurteilt, die Hälfte des Preises der Reise als Entschädigung an die Möchte-gern-Urlauber zu zahlen. Allerdings ließ der Bundesgerichtshof Reiseunternehmen eine Hintertür offen: Der Anspruch auf Entschädigung entfällt ausnahmsweise, wenn ein aus Sicht des Kunden gleichwertiger Ersatz angeboten wird.
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