Die ?Verbraucherzentrale Bundesverband? hatte schon vor längerer Zeit damit begonnen, 18 Airlines wegen des Verstoßes gegen die Preisangaben Verordnung abzumahnen. Steuern, Kerosinzuschläge und sonstige Gebühren werden bei der Buchungen im Internet häufig erst im aller letzten Buchungsschritt angezeigt : Der Flug der eigentlich mit 9,90 beworben wurde, schnellte so schon mal auf das doppelte.
Jetzt gab es ein Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf gegen die LTU, gegen welches auch keine Rechtsmittel mehr zugelassen sind.
