Bei Schnee und Eis- Flug fällt aus…


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Bei Schnee und Eis- Flug fällt aus…

Beitragvon Geniesserin » 04.12.2011, 13:35

Hallo, ich wollte mich einfach einmal unverbindlich erkundigen, was ich für rechte habe, wenn jetzt wieder die Winterzeit einbricht und ich meinen gebuchten Flug nicht nutzen kann. Muss mir die Gesellschaft dann irgendwie einen Schadensersatz zahlen? Man kann das Wetter ja nicht beeinflussen und wenn man sich so den letzten Winter ansieht, dann komme ich doch eher ins Grübeln- vielleicht kann man mir ja hier einen guten Rat geben.
Geniesserin
 


Beitragvon FLyair » 04.12.2011, 14:04

Wer kann schon das Wetter beeinflussen und somit erklärt sich auch Deine Frage. Meisten sind die Flugausfälle oder aber auch Verspätungen von der Haftungspflicht der Fluggesellschaften ausgenommen. Sie müssen aber die Passagiere ausreichend informieren und auf diese zugehen. Ich kann Dir aber sagen, was Du für Rechte wahrnehmen kannst, falls dieses doch auf Dich zukommt. Also zuerst stehen Dir nach zwei Stunden Wartezeit, Getränke und auch eine Mahlzeit zu, wenn Du eine Umbuchung auf den nächsten Tag von Deinem Unternehmen bekommen hast, dann müssen diese auch die Übernachtungen in dem Hotel vor Ort zahlen. Ebenso müssen die Fluggesellschaften Dir ein Telefon zu Verfügung stellen, das jeder kostenfrei nutzen kann.
FLyair
 

 


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