von FLyair » 04.12.2011, 14:04
Wer kann schon das Wetter beeinflussen und somit erklärt sich auch Deine Frage. Meisten sind die Flugausfälle oder aber auch Verspätungen von der Haftungspflicht der Fluggesellschaften ausgenommen. Sie müssen aber die Passagiere ausreichend informieren und auf diese zugehen. Ich kann Dir aber sagen, was Du für Rechte wahrnehmen kannst, falls dieses doch auf Dich zukommt. Also zuerst stehen Dir nach zwei Stunden Wartezeit, Getränke und auch eine Mahlzeit zu, wenn Du eine Umbuchung auf den nächsten Tag von Deinem Unternehmen bekommen hast, dann müssen diese auch die Übernachtungen in dem Hotel vor Ort zahlen. Ebenso müssen die Fluggesellschaften Dir ein Telefon zu Verfügung stellen, das jeder kostenfrei nutzen kann.